nachtr. WK bei n.s.A.
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27.07.2011, 10:14
Beitrag: #1
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nachtr. WK bei n.s.A.
Hallo Gemeinde,
habe irgendwie einen knoten im Kopf. Mdt. wird zum 31.12.2009 von seinem Arbeitgeber entlassen. Er erhält eine Abfindung. Ab Mitte Januar 2010 erhält er bis 31.08. ALG I von der Bundesagentur f. Arbeit. Danach Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Wir machen gerade die ESt-Erkl. 2010 und ich frage mich, ob man ohne weiteres die anteiligen Steuerberatungskosten für die 19´er Einkünfte aus 2009 aus der Rechnung aus dem Jahre 2010 als nachträgliche WK geltend machen kann. Problem für mich ist die Begriffsbestimmung im § 9 EStG, denn ich erhalte, sichere und erwerbe keine 19´er Einkünfte mehr. Bisher habe ich in solchen Fällen die StB-kosten immer als nachträgliche WK angegeben und das FA hat es durchgewunken. Zurecht oder nur, weil der Bearbeiter keine Lust hatte genau nach Gesetzeswortlaut zu handeln? Danke schon mal für Euer Feedback. Ciao Dragon |
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nachtr. WK bei n.s.A. - Dragon - 27.07.2011 10:14
RE: nachtr. WK bei n.s.A. - Opa - 27.07.2011, 10:29
RE: nachtr. WK bei n.s.A. - Dragon - 27.07.2011, 10:48
RE: nachtr. WK bei n.s.A. - Catja - 27.07.2011, 11:12
RE: nachtr. WK bei n.s.A. - Opa - 27.07.2011, 11:39
RE: nachtr. WK bei n.s.A. - Dragon - 27.07.2011, 12:13
RE: nachtr. WK bei n.s.A. - ecro - 27.07.2011, 13:32
RE: nachtr. WK bei n.s.A. - Dragon - 27.07.2011, 13:35
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