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Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr?
25.07.2011, 14:05
Beitrag: #4
RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr?
@ tosch

der Eigentümer war derjenige, der in Zwangsverwaltung war -also keine USt für das eigene Haus ( meine Vermutung!). Die Überweisung für den Mietanteil ab Eigentumsübergang weist keine USt aus.

@ buchi

ja, es ist hier § 4 Nr. 19 UStG

Danke -Ulrike
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RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr? - ulrike - 25.07.2011 14:05

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