Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr?
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25.07.2011, 13:15
Beitrag: #3
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RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr?
ulrike schrieb:Für 2010 bekam Erwerber über Zwangsverwalter als Ersteher Mieteinnahmen güt Gewerbe + Wohnung ...Ich wollte eigentlich auch keine Steuern zahlen Was hat denn der Zwangsverwalter fürs Gewerbe bekommen und überwiesen? Miete + USt? Dann hilft alles wollen nichts. Und wenn der vorherige Eingentümer zur USt optiert hatte und dessen Bindungsfrist noch nicht abgelaufen war, ist der Ersteigerer daran gebunden. |
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Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr? - ulrike - 25.07.2011, 10:27
RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr? - Buchi - 25.07.2011, 11:06
RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr? - tosch - 25.07.2011 13:15
RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr? - ecro - 25.07.2011, 15:55
RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr? - tosch - 25.07.2011, 16:14
RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr? - ulrike - 25.07.2011, 14:05
RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr? - Oliver Thomas - 26.07.2011, 13:14
RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr? - ulrike - 26.07.2011, 16:47
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