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Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr?
25.07.2011, 13:15
Beitrag: #3
RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr?
ulrike schrieb:Für 2010 bekam Erwerber über Zwangsverwalter als Ersteher Mieteinnahmen güt Gewerbe + Wohnung ...

Ich wollte nun für 2010 KEINE USt abführen, erst ab 2011.
Ich wollte eigentlich auch keine Steuern zahlen Wink

Was hat denn der Zwangsverwalter fürs Gewerbe bekommen und überwiesen? Miete + USt? Dann hilft alles wollen nichts.

Und wenn der vorherige Eingentümer zur USt optiert hatte und dessen Bindungsfrist noch nicht abgelaufen war, ist der Ersteigerer daran gebunden.
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RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr? - tosch - 25.07.2011 13:15

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