Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr?
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25.07.2011, 11:06
Beitrag: #2
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RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr?
A 9.1 (1) UStAE:
(1) Ein Verzicht auf Steuerbefreiungen (Option) ist nur in den Fällen des § 4 Nr. 8 Buchstaben a bis g, Nr. 9 Buchstabe a, Nr. 12, 13 oder 19 UStG zulässig. Der Unternehmer hat bei diesen Steuerbefreiungen die Möglichkeit, seine Entscheidung für die Steuerpflicht bei jedem Umsatz einzeln zu treffen. Zu den Aufzeichnungspflichten wird auf Abschnitt 22.2 Abs. 4 hingewiesen. Das könnte doch auf Deinen Fall passen. Gruß Buchi |
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Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr? - ulrike - 25.07.2011, 10:27
RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr? - Buchi - 25.07.2011 11:06
RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr? - tosch - 25.07.2011, 13:15
RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr? - ecro - 25.07.2011, 15:55
RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr? - tosch - 25.07.2011, 16:14
RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr? - ulrike - 25.07.2011, 14:05
RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr? - Oliver Thomas - 26.07.2011, 13:14
RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr? - ulrike - 26.07.2011, 16:47
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