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Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr?
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25.07.2011, 10:27
Beitrag: #1
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Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr?
Liebe Mitstreiter,
ein gewerbliches Mietobjekt - unten Laden, oben Wohnung - wurde per Zwangsversteigerung in 2010 erworben. Für 2010 bekam Erwerber über Zwangsverwalter als Ersteher Mieteinnahmen güt Gewerbe + Wohnung ( ca. 1/4 der später erzielbaren Miete), in 2011 wurde mit dem Sohn des ehemaligen Mieters ein Mietvertrag( für die Gewerbeeinheit) abgeschlossen + USt - Wohnung bisher noch nicht - wäre natürlich sowieso 0%. Ich wollte nun für 2010 KEINE USt abführen, erst ab 2011. Das müsste doch so möglich sein,dass erst ab 2. Jahr zur USt optiert wird? Oder habt Ihr da Bedenken oder kennt einen Fall, in dem es Probleme gab? danke - Ulrike |
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Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr? - ulrike - 25.07.2011 10:27
RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr? - Buchi - 25.07.2011, 11:06
RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr? - tosch - 25.07.2011, 13:15
RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr? - ecro - 25.07.2011, 15:55
RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr? - tosch - 25.07.2011, 16:14
RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr? - ulrike - 25.07.2011, 14:05
RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr? - Oliver Thomas - 26.07.2011, 13:14
RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr? - ulrike - 26.07.2011, 16:47
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