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"Dauerend getrennt lebend" - stimmt aber nicht
30.06.2011, 12:15
Beitrag: #3
RE: "Dauerend getrennt lebend" - stimmt aber nicht
Die drei Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung müssen an mindestens einem Tag im Jahr vorgelegen haben:

1. beide sind miteinander verheiratet
2. sie leben nicht dauernd getrennt voneinander
3. beide sind unbeschränkt steuerpflichtig

Wenn die sich Mitte November getrennt haben, dann ist für 2010 zwingend die Ehegattenveranlagung durchzuführen. Das kann die getrennte oder die Zusammenveranlagung sein. Die getrennte Veranlagung wird durchgeführt, wenn mindestens einer der Ehegatten dies beantragt. Dies ist hier ja wohl durch die Abgabe der Steuererklärung durch die Ehefrau geschehen.

Der Ehemann hat dann höchstens einen zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch gegen die Frau.

Sinnvoller ist es aber, hier die Zusammenveranlagung noch durchführen zu lassen. Also Einspruch einlegen, AdV und Zusammenveranlagung beantragen und jut is.

Das "dauernd getrennt leben" im steuerlichen Sinne ist keine räumliche Trennung, sondern eine innere Einstellung der Ehepartner. Das geht durchaus auch in einer gemeinsamen Wohnung. Das Finanzamt wird dem Vortrag der Leute sicherlich folgen.

Ab 2011 erfolgt dann jeweils die Einzelveranlagung.

Die Vorläufigkeit des Bescheides bezieht sich nur auf die im Erläuterungsteil angegebenen Punkte, wirkt also nur punktuell. Ohne Einspruch (oder Antrag auf Änderung) wird der Bescheid bestandskräftig.

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RE: "Dauerend getrennt lebend" - stimmt aber nicht - ecro - 30.06.2011 12:15

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