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"Dauerend getrennt lebend" - stimmt aber nicht
30.06.2011, 11:39 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.06.2011 11:47 von tinka1601.)
Beitrag: #1
"Dauerend getrennt lebend" - stimmt aber nicht
Liebe Kollegen,


ein Mandant kam gestern und erklärte in gebrochenem deutsch, dass er seit Mitte November von seiner Frau getrennt ist. Die gute Dame hat dann direkt die getrennte Zusammenveranlagung beantragt und behauptet, sie lebe seit diesem Zeitpunkt von meinem Mandanten "dauerhaft getrennt", obwohl sie damals sogar noch mit ihm in einer Wohnung gelebt hat (bis Feb. 2011). Das Finanzamt hat ihn daher aufgefordert, seine Steuerklasse unverzüglich zu wechseln, was er auch getan hat. Er hat nun Steuerklasse 1, hat entsprechend seine Steuererklärung abgegeben und kann nun defitig nachzahlen.

Kriegt man es irgendwie rückwirkend noch hin, dass zusammenveranlagt wird? Im Trennungsjahr hätte er doch definitiv einen Anspruch darauf gehabt. Da er aber dachte, dass die Aufforderung des FA , die Steuerklasse zu wechseln und dementsprechend die Steuererklärung einzureichen, in Ordnung sei, hat er das auch so gemacht. Würde mir ein Einspruch überhaupt noch helfen? (Bescheid ist vorläufig erlassen worden - steht aber nicht unter dem Vorbe. der Nachprüfung) Oder wende ich mich da am besten direkt an die Ehefrau?

Der Witz ist allerdings noch, dass man ihn unter der alten gemeinsamen Steuernummer aufgefordert hat, nun endlich seine Steuererklärung abzugeben.

Lieben Dank!!!
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"Dauerend getrennt lebend" - stimmt aber nicht - tinka1601 - 30.06.2011 11:39

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