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Zustellvollmacht einseitig zurückgeben?
09.06.2011, 14:31
Beitrag: #15
RE: Zustellvollmacht einseitig zurückgeben?
Das habe ich auch so avisiert, - mal sehen, was das FA macht, wenn ich nachher sage, dass ich die Post wieder haben möchte.

Auf Mahnungen etc. im Erhebungsverfahren habe ich aktuell einfach keine Lust mehr, - zumindest nicht bei notorisch kopf-in-den-Sand-steckenden Mandanten.

Was mir noch fehlt, ist die zivilrechtliche Stellungnahme, ob man als Vollmachtnehmer die Vollmacht einseitig zeitweise einschränken und dann eben wieder ebenso einseitig auf den Ursprungszustand erweitern kann.

@showbee? *duck-und-weg*

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RE: Zustellvollmacht einseitig zurückgeben? - Catja - 09.06.2011 14:31

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