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Zustellvollmacht einseitig zurückgeben?
09.06.2011, 00:54
Beitrag: #12
RE: Zustellvollmacht einseitig zurückgeben?
Glaub ich nicht, ich denke, da brauchst Du eine neue Vollmacht.
Du hast schließlich die ursprüngliche gegenüber dem FA "gekündigt" und sie für nicht mehr anzuwendend erklärt. M.E. kannst Du sie nicht wiederaufleben lassen, das kann nur der Mandant.
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RE: Zustellvollmacht einseitig zurückgeben? - tosch - 09.06.2011 00:54

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