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Zustellvollmacht einseitig zurückgeben?
08.06.2011, 18:23
Beitrag: #6
RE: Zustellvollmacht einseitig zurückgeben?
M. E. müsste es möglich sein, als Vollmachtnehmer eine Vollmacht jederzeit niederzulegen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Allerdings muss man das sicher dem Mandanten auch mitteilen, damit der Vorsorge treffen kann.

Das sollte schon aus Haftungsgründen im Eigeninteresse liegen, zumal das ja auch eine "erzieherische Maßnahme darstellt". Es ist im Übrigen auch möglich (ich weiß nicht, ob das in allen BL so ist) eine Empfangsvollmacht nur für das Festsetzungsverfahren bei FA speichern zu lassen.
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RE: Zustellvollmacht einseitig zurückgeben? - meyer - 08.06.2011 18:23

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