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Zustellvollmacht einseitig zurückgeben?
08.06.2011, 16:39
Beitrag: #5
RE: Zustellvollmacht einseitig zurückgeben?
Genau das ist das, was ich eigentlich möchte: Solange Ruhe vor FA-Post haben, wie der Pflichtl meint, ich sei seine persönliche Sekretärin (, - dass sich dergl. natürlich in den 10-teln bei der Honorarrechnung niederschlägt, ist klar, - aber blöd eben, wenn man Pauschalhonorare vereinbart hat...).

Wenn der Mandant dann (dank überqullenende Brieffkastens nebst klingelnebden Vollstreckunsgfreunden) kapiert hat, dass das Finanzamt schon on Berufs wegen lästig sein lann und man besser daran tut, berechtigte (!) Forderungen auch zu begleichen, nehme ich die Sekretariatstätigkeiten ja auch gerne wieder auf, - vorher aber eben nicht.

Hat einer der FA-Kollegen was zu dem Thema für mich parat?

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RE: Zustellvollmacht einseitig zurückgeben? - Catja - 08.06.2011 16:39

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