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Zustellvollmacht einseitig zurückgeben?
08.06.2011, 16:26
Beitrag: #4
RE: Zustellvollmacht einseitig zurückgeben?
Hmm. Ich überlege neu.

Mandant Y erteilt dir in 2008 die Vollmacht und widerruft nicht.
Du meldest dich beim FA und sagst "bitte nicht alle Post zu mir". Mandant bleibt "still".
Somit müsste seine Vollmacht weiter gelten. Wenn du wieder willst, könntest du dann ans Finanzamt wieder herantreten,
mit der alten Vollmacht, die ja immer noch gilt...

Auch jetzt in 2011.

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
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RE: Zustellvollmacht einseitig zurückgeben? - höfner501 - 08.06.2011 16:26

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