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Zustellvollmacht einseitig zurückgeben?
08.06.2011, 15:19
Beitrag: #3
RE: Zustellvollmacht einseitig zurückgeben?
Normalerweise hatte ich bislang nur solche Mandate, die im Festsetzungsverfahren (*klopf-auf-Holz*) mehr oder weniger unproblematisch waren und im Erhebungsverfahren Einzugsermächtigung hatten, - also hatte ich kaum überflüssige Post im Haus.

Inzwischen habe ich aber ein paar Schätzchen, die es eben immer auf Mahnungen, Ankündigungen der Vollstreckung, Zwangsgeldandrohungen, Zwangsgeldfestsetzungen etc. ankommen lassen und dazu ist mir meine Zeit zu schade.

Daher habe ich jetzt teilweise (einseitig von meiner Seite) das Finanzamt in Kenntnis gesetzt, man möge doch vorübergehend die Post an den Mandanten versenden und ich würde mich melden, sobald sich dies wieder ändere...

Fraglich war für mich eben, ob ich dann wirklich wieder ein Schreiben mit Unterschrift des Mdt brauche, wenn sich der Mdt nach der ans FA ursprüngliche übersendeten Vollmacht eben gegenüber dem finantamz NICHT mehr geäußert hat...

Grüße und Dank,

die Catja

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RE: Zustellvollmacht einseitig zurückgeben? - Catja - 08.06.2011 15:19

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