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Zustellvollmacht einseitig zurückgeben?
08.06.2011, 14:40
Beitrag: #1
Zustellvollmacht einseitig zurückgeben?
Hallo Kollegen aus dem Finanzamt und aus der StB-Riege und vor Allem an die Zivilrechtler,

folgende Frage:

Wenn mir ein Mandant die allgemeine Vollmacht der DATEV, nach der ich

a) zur Vertretung berufen bin und
b) Empfangs-/Zustellvollmacht habe,

gegeben hat und ich nun (vorübergehend?) nur noch steuerlich aber eben nicht mehr als Sekretariat für den Mandanten tätig sein will, schreibe ich das FA an und teile mit, man möge Post wieder nur an den Mandanten senden.

Meine Frage also:

Dies ist ja eine von meiner Seite einseitige Sache. Wenn der Mandant sich dazu nicht äußert, - kann ich dann gegenüber dem FA diese Zustellvollacht einfach durch ein Briefchen wieder aufleben lassen, oder brauche ich dazu zwingend ein wieder vom Mandanten unterzeichnetes Formular/Erklärung?

Gruß, die Catja

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Zustellvollmacht einseitig zurückgeben? - Catja - 08.06.2011 14:40

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