Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
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18.05.2011, 21:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.05.2011 21:40 von Jive.)
Beitrag: #15
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
NAchtrag :
eine Ablehnung des Antrages auf Ändernung des Bescheides nach § 164 AO haste bisher noch nicht bekommen oder ?? Versuch also bitte mal dem FA klarzumachen, dass die eingereichte Erklärung am 9.5. ein solcher Antrag war.-) lg, jive Ps: 364b ist wirlich ein Unding .. hatte den bisher auch noch nie vor den latz bekommen .-/ PPs: § 173 AO wär übrigens wegen § 172 abs. 1 zweiter halbsatz auch nicht möglich :-/ PPPs: Die einspruchserweiterung gegen die aufhebung des VdN war im übrigen doof.... Die aufhebung des VdN wäre nicht gültig gewesen, wenn Berater B die nicht bekommen hätte.. ![]() vollmacht lag FA ja vor .-/ somit Falsche Bekanntgabe.. dieser mangel wurde durch Übergabe des Bescheides an B aber geheilt :-( "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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