Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
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17.05.2011, 19:42
Beitrag: #10
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
Na hoffentlich habe ich mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster gelehnt. Hab gerade mal mein SIS durchsucht und auf Anhieb nix gefunden. Bin aber sehr, sehr sicher, dass es so ist. Rein rechtlich liegt ja vor der Bekanntgabe damit die Einspruchsbegründung vor. Die Entscheidungsgründe der EE sind damit fehlerhaft, da sich diese auf einen unbegründeten Einspruch beziehen. Zum Zeitpunkt der Bekanntgabe war dieser Einspruch aber nicht mehr unbegründet. Spätestens im Klagewege hätte das FA damit neben der Pflicht zur Änderung die Kostenübernahme sicher.
Ich gehe morgen mal in die Kommentare. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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