Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
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17.05.2011, 19:28
Beitrag: #9
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
Kiharu schrieb:Bei Bedarf liefere ich auch entsprechende Aktenzeichen.Da würde ich mich für den Fall der späten Begründung interessieren. Wäre ja im Klagefall dann wohl insbesondere auch ein Argument, was die Kostentragungspflicht angeht. Der Fall mit der Rücknahme ist klar, da Verböserung nicht ist, wenn erst nach Rücknahme bekanntgegeben ... Im vorliegenden Fall mutmaße ich fast, dass es schon mal eine EE zu dem ersten Einspruch gab. Würde jedenfalls erklären, warum auf die Möglichkeit eines erneuten Einspruchs gegen den Bescheid mit der Vorbehaltsaufhebung hingewiesen wurde. Rein praktisch würde ich mich hier mit dem Amt abstimmen, ob die die Sache durch eine schlichte Änderung vom Tisch bringen. |
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