Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
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17.05.2011, 08:41
Beitrag: #6
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
Auch ich komme mit dem SV nicht ganz klar. Bei mir kam folgender SV an:
1. Schätzung mit VdN 2. Einspruch 3. neuer Bescheid mit Aufhebung VdN 4. Einspruch Bescheid von 3. 5. Einspruchsentscheidung über Einspruch von 4. 6. zeitgleich mit EE, Eingang der Erklärung Damit komme ich zu folgender Einschätzung: Der Einspruch unter 4. ist unzulässig, da der geänderte Bescheid unter 3. Gegenstand des noch laufenden Einspruchsverfahrens von 2. ist (§ 365 Abs. 3 AO) und damit für einen weiteren Einspruch das Rechtschutzbedürfnis fehlt. Schau also bitte ins Rubrum der EE und teile uns mit, über welchen Einspruch das Finanzamt in seiner Entscheidung wirklich entschieden hat. Wenn es so ist, wie ich und Eisvogel vermuten, dann wäre der erste Einspruch noch offen und könnte durch erklärungsgemäße Veranlagung der nunmehr vorliegenden Erklärung erledigt werden. Eine Klage macht daher keinen Sinn. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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