Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
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17.05.2011, 08:07
Beitrag: #5
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
Moin,
so ganz begreife ich den Sachverhalt ehrlich gesagt nicht zaunk�nig schrieb:Neuer Bescheid kommt zu Berater B, welcher erneut Einspruch einlegtder urspr�ngliche Einspruch war doch noch gar nicht erledigt. Er kann doch nur durch Einspruchsentscheidung oder Abhilfebescheid erledigt werden. zaunk�nig schrieb:Ein paar Tage sp�ter kommt eine ablehnende Einspruchsentscheidung mit Hinweis auf 173 AO und der Erl�uterung, dass die Aufhebung des VdN einen neuen Bescheid notwendig macht, dieser aber an die Stelle des vorhergehenden, rechtsbehelfsbehafteten Bescheides tritt.Soll das vielleicht hei�en, dass nur �ber den zweiten Einspruch entschieden wurde und der Bescheid mit der Aufhebung des VdN Gegenstand des anh�ngigen ersten Einspruchs geworden ist? zaunk�nig schrieb:Es wird �berlegt gegen die negative Einspruchsentscheidung zu klagen. Doch welche Ankn�pfungspunkte sind vorhanden?warum nicht einfach einen Antrag auf schlichte �nderung? Gr��e EV |
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