Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
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16.05.2011, 23:31
Beitrag: #2
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
was heisst denn "Da sich negativer Einspruchsentscheid und Abgabe der Steuererklärung überschnitten haben"?
ich denke dabei daran, dass auch bei einer EE die bekanntgabefiktion von 3 tagen gilt. wenn die erklärung vor bekanntgabe abgegeben wurde, könnte die EE doch gar nicht mehr wirksam werden, oder bin ich da auf dem holzweg? es wird doch auch auf seminaren gepredigt, dass ein einspruch vor ablauf der 3 tage fiktion gegen einen Bescheid nicht zulässig ist und somit abgewiesen werden kann. "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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