Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
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16.05.2011, 22:08
Beitrag: #1
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Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
Hallo,
Heute mal was verfahrensrechtliches zur Diskussion. Steuerpflichtige geht zur befreundeten Beraterin A zwecks Anfertigung Einkommensteuererkl�rung, nachdem sie dazu aufgefordert wurde. Beraterin A kommt nicht in die G�nge, es folgt ein Sch�tzbescheid mit VdN. Der Bescheid ergeht direkt an die Steuerpflichtige. Beraterin A legt Einspruch, ohne weitere Begr�ndung ein. Finanzamt fordert (vermutlich mehrfach) Einspruchsbegr�ndung oder Abgabe der Steuererkl�rungen, ansonsten Entscheidung nach Aktenlage. Weil Beraterin A nicht aktiv wird, beauftragt die Steuerpflichtige Berater B mit der Sache. Berater B versucht an Rechtsbehelfsunterlagen sowohl bei der Beraterin A als auch beim FA zu erlangen. FA hat inzwischen Kenntnis �ber Empfangs- und Vertretungsvollmacht von Berater B. Bei einem Telefonat mit dem zust�ndigen Finanzamt wird vom Sachbearbeiter die Aufhebung des VdN avisiert mit der M�glichkeit gegen den neuen Bescheid (Folgebescheid) erneut Einspruch einzulegen und innerhalb der (neuen) Rechtsbehelfsfrist die Erkl�rung abzugeben. Es kommt zu einem Sachbearbeiterwechsel. Info zum Telefonat ergibt sich aus Beraterakten, aber nicht aus FA-Akten. Neuer Bescheid kommt zu Berater B, welcher erneut Einspruch einlegt (und bisherigen Schriftverkehr sowie Bescheide immer noch nicht erhalten hat). Unmittelbar nach dem Einspruch erfolgt Abgabe der Steuererkl�rungen, die dann wenigstens gemacht werden konnten. Ein paar Tage sp�ter kommt eine ablehnende Einspruchsentscheidung mit Hinweis auf 173 AO und der Erl�uterung, dass die Aufhebung des VdN einen neuen Bescheid notwendig macht, dieser aber an die Stelle des vorhergehenden, rechtsbehelfsbehafteten Bescheides tritt. Da sich negativer Einspruchsentscheid und Abgabe der Steuererkl�rung �berschnitten haben, besteht FA auf den ergangenen Ablehnungsbescheid. Berater B unterst�tzt Mandant zur Schadensersatzklage gegen Berater A, da aufgrund Vorauszahlungen und Sch�tzbescheid insgesamt mehr gezahlt wurde, als nach tats�chlicher Veranlagung zu zahlen gewesen w�re. Es wird �berlegt gegen die negative Einspruchsentscheidung zu klagen. Doch welche Ankn�pfungspunkte sind vorhanden? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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