§ 27
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06.05.2011, 10:01
Beitrag: #7
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RE: § 27
Also ich habe jetzt nicht genauer recherchiert.. aber aus dem Bauch heraus meine ich, dass es keines StaP´s bedarf.
Es gibt eine handelsbilanz mit Ausreichend eigenkapital, um die 50.000 auszuschütten.. also ist das zunächst grundsätzlich auch möglich. Wenn der Ausschüttbare Gewinn nur 13.000 ist und du 50.000 ausschüttest könntest du dich, sofern vorhanden, doch prima ausm Einlagekonto steuerfrei bedienen :-) oder habe ich jetzt nen denkfehler?? Ich würde das Gesetz jedenfalls ein zu eins durchdeklinieren.. notfalls bekommt man steuerlich halt einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag als Ergebnis der ausschüttung lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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RE: § 27 - Jive - 06.05.2011 10:01
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