§ 27
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05.05.2011, 09:31
Beitrag: #3
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RE: § 27
Hallo,
ich habe keinen StAP und auch kein Einlagekonto. Die Abweichungen ergeben sich vorwiegend aus zwei Positionen 1. Aktivierung von HK für selbstgeschaffene imm. WG in der HB und 2. in Anspruchnahme der Sonder-AfA in der StB. Ergibt ca. 85 Tsd Eur höheren Gewinn in der HB, der Rest ergibt sich aus den unterschiedlichen Bewertungen. In Zahlen lt § 27: EK lt STB 38.000 ./. 25.000= 13.000 ausschüttbarer Gewinn. In der HB sieht es folgendermaßen aus: Bilanzgewinn 135.000 ./. 25.000 = 110.000, davon unterliegen der Ausschüttungssperre die selbst. gesch. imm. WG in Höhe von 50Tsd. bleiben 60 übrig. Welche Rechtsfolgen ergeben sich, wenn ich jetzt 50 ausschütte. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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RE: § 27 - tolledeu - 05.05.2011 09:31
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