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§ 35a EStG - Neubaumaßnahme
20.04.2011, 12:12
Beitrag: #2
RE: § 35a EStG - Neubaumaßnahme
Bei Zaun u. Tor sehe ich kein Problem. Bei der Einfahrt ist die Frage, wie sie vorher beschaffen war.

Das Alter des Hauses spiel hier überhaupt keine Rolle. Auch wenn das Haus 100 Jahre alt ist, ist ein neu angebauter Balkon, den es vorher nicht gab, eine Neubaumaßnahme. An einem erst 2 Jahre alten Haus kann der Neuanstrich jedoch nach 35a berücksichtigt werden, wenn vorher schon ein Anstrich vorhanden war, der nun vielleicht nicht mehr gefällt.
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RE: § 35a EStG - Neubaumaßnahme - Opa - 20.04.2011 12:12

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