Hab ich da einen Denkfehler???
|
15.04.2011, 16:35
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Hab ich da einen Denkfehler???
Huhu :-)
Nun hats mich mal wieder erwischt .... Ich habe folgenden Sachverhalt wo das FA nicht so mag wie ich gerne möchte.... und ich habe mittlerweile einen Knoten im Gehirn :-/ Ich habe hier eine GmbH & Co.KG In der KG wurde 2007 ein Investitionsabzugsbetrag ( IAB ) in Höhe von 90.000 ¤ gebildet..... es blieben noch 30.000¤ als zu verteilender Gewinn über. 2010 ist Festzustellen : es wurde nix angeschafft, da Mitte 2010 im Übrigen Insolvenz angemeldet wurde ....also Mitteilung ans FA. Nun habe ich den geänderten Bescheid über die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung 2007 bekommen. vorher 30.000,- ...+ 90.000,-- IAB = 120.000,- soweit so gut... Ich also Einspruch eingelegt, da durch die Gewinnerhöhung auch Gewerbesteuer in Höhe von ca 12.000,-- losgetreten wurde. In 2007 ist diese noch als BA abzugsfähig. Ich wollte also lediglich einen Gewinn haben in Höhe von 120.000,- ./. 12.000,-- = 108.000,-- Daneben hab ich beantragt, den neuen GewSt-Messbetrag doch bitte ebenfalls gesondert festzustellen ( Zeile 23 FE1 2007 ) ...in dem neuen Bescheid steht da nämlich nur der "alte" wert Meine Begründung dafür : Egal ob Bescheid oder Eintragung zur Tabelle .... das ist nen Grundlagenbescheid. Soweit der Sachverhalt... Ich meine ich habe doch alle korrekturnormen die ich brauche ... Form und Fristgerechter einspruch .. notfalls hätte ich 177 AO .. selbst eine Bilanzberichtigung wär m.E. nach möglich. Das FA .. und das ging nun schon 2 mal hin und her ... antwortet wie folgt: die Gesellschafter sind doch gar nicht mit Gewerbesteuer belastet ...wegen der Insolvenz wird die steuer doch vermutlich gar nicht bezahlt werden. Ich habe mir von wegen Imparitätsprinzip, Stichtagsprinzip, Maßgeblichkeit HBil für StBIl... materieller Fehler in der Bilanz, Möglichkeit Bilanzberichtigung etc schon den Mund fusselig geredet .... Daher meine Frage .... hab ich 2007 irgendwas nicht mitbekommen??? Bin ich dermaßen aufm holzweg ??? Ich meine ich habe erst 2008 meinen Steuerberater geschrieben... und auch in 2008 den grossteil meiner vorbereitung darauf verbracht ... aber ich kenne keine Rechtsnorm wo drin steht, dass nur weil die Gesellschafter mit der GewSt wohl voraussichtlich nicht belastet werden, die von mir angestrebte Korrektur nicht gehen soll ... Solange das Insolvenzverfahren nicht abgeschlossen ist habe ich die Verbindlichkeit zu passivieren.. ausgebucht wird doch erst am schluss.... Ich hoffe auf Euren wie immer kompetenten Rat :-) lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
Hab ich da einen Denkfehler??? - Jive - 15.04.2011 16:35
RE: Hab ich da einen Denkfehler??? - phönix - 15.04.2011, 17:25
RE: Hab ich da einen Denkfehler??? - Jive - 16.04.2011, 16:01
RE: Hab ich da einen Denkfehler??? - zaunkönig - 16.04.2011, 14:18
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste