Veranlagungspflicht?
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25.09.2007, 10:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.09.2007 10:54 von Hans-Christian.)
Beitrag: #31
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RE: Veranlagungspflicht?
zaunkönig schrieb:Hallo, Hm, ... Zitat:@All Da sagt die Gesetzesänderung 2007 eben leider etwas anderes. Kurz nach dem BFH-Urteil wurde eben das kleine Wörtchen "positive" vor Einkünfte eingefügt. Und nischt wars wieder mit dem BFH-Urteil. § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (1) (weggefallen) (2) Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt, 1. wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Abs. 3 und § 24 a, oder die positive Summe der Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, jeweils mehr als 410 EUR beträgt; Zitat:Bleibt doch als Restrisiko lediglich der Spielraum dazwischen. Und in gewisser Weise kann man den doch Steuern, z.B. dadurch, das man durch weglassen von Kostenbelegen zumindest im ersten Jahr die Einkünfte mal positiv über 410 Euro erscheinen lässt. Und im zweiten Jahr dann wieder antragsveranlagt. ![]() mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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