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Minijob
25.09.2007, 10:32
Beitrag: #2
RE: Minijob
Hallo,

man mag es nicht glauben, aber die 4.800 Euro Jahresbeitrag sind eine Beitragsbemessungsgrenze, hier mit der Regelung nach unten, also dem Beginn der Versicherungspflicht.

Das bedeutet aber nicht, dass es nicht auch auf den durchschnittlichen monatlichen Gehaltsbezug ankommt.

Im Grundsatz gilt, dass der monatliche Betrag von 400 Euro und somit der Jahresbetrag von 4.800 Euro nicht überschritten werden darf.

Allerdings wissen die SV-Verbände auch, dass es vorkommen kann, dass zu bestimmten Zeiten auch die monatliche Grenze von 400 Euro überschritten werden kann.
Daher haben sie die Regeleung aufgenommen, dass an maximal zwei Monaten im Jahr, die monaltiche Grenze von 400 Euro überschritten werden darf, wenn die Jahresbemessungsgrenze von 4.800 Euro insgesamt nicht überschritten wird.

Beispiel:

Aushilfe verdient monatlich 300 Euro. Im Juli und Dezember erhält sie ein anteiliges Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld von 200 Euro.

Damit sind in den Monaten Juli und Dezember die monatlichen Werte von 400 Euro um jeweils 100 Euro überschritten, im Jahresergebnis ergibt sich allerdings lediglich ein Jahresentgelt von (10 x 300 + 2 x 500) 4.000 Euro, im monatlichen Durchschnitt also nur von 333,33 Euro.

Abwandlung:
Daten wie oben, jedoch erfolgt im März wg. Urlaubsvertretung eine Mehrarbeit, die zusätzlich mit 400 Euro vergütet wird.

Hier ist zwar die Jahresentgeltgrenze noch nicht überschritten (4.400 Euro), und somit auch nicht der durchschnittliche monatliche Betrag (366,67) aber die monatliche Grenze von 400 Euro wurde insgesamt in drei Monaten überschritten. Zulässig sind jedoch nur zwei Monate.


Abwandlung:
Aushilfe verdient 400 Euro monatlich und erhält ein Weihnachtsgeld von 400 Euro.

In diesem Fall wurde der monatliche Betrag lediglich einmal überschritten, jedoch befindet sich das Jahresentgelt mit (12 x 400 + 1 x 400) 5.200 insgesamt und durchschnittlich monatlich mit 433,33 über den zulässsigen Grenzen.


Die Überschreitung der zeitlichen (Häufigkeitsgrenze) bzw. Betragsgrenze führt automatisch zur Sozialversicherungspflicht.


Übrigends ist dies auch so eine kleine Falle, wenn jemand zwei Aushilfsjobs hat, und beide liegen unter 400 Euro, wobei ein Arbeitgeber eine Sonderzuwendung zahlt. Meist wissen jedoch die beiden Arbeitgeber nichts voneinander.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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Minijob - Opa - 25.09.2007, 10:17
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