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Veranlagungspflicht?
25.09.2007, 10:18
Beitrag: #30
RE: Veranlagungspflicht?
Hallo,

@Hans-Christian

Die Selbstanzeige kann durchaus Sinn machen. Die Finanzverwaltung weiß lediglich, dass hier plötzlich Einkünfte aus V+V auftauchen. Sie hinterfragt woher die kommen und prüft die weiteren Voraussetzungen später.

Die Selbstanzeige würde die Finanzverwaltung dazu zwingen tätig zu werden. Es müsste veranlagt werden, um sicherzustellen, dass hier keine Steuereinnahmen verkürzt bzw. hinterzogen wurden.

Ich fürchte allerdings, dass im Ergebnis das gleiche rauskommt, wie in der Darstellung zur Aufforderung der Abgabe der Erklärungen.


@All

Wenn ich mich nicht getäuscht habe, dann ergibt sich doch aus meinem verlinkten BFH-Urteil zweifelsfrei, dass zwingend eine Veranlagung durchzuführen ist, soweit sich die Einkünfte positiv bzw. negativ oberhalb von 410 Euro befinden.
Bleibt doch als Restrisiko lediglich der Spielraum dazwischen. Und in gewisser Weise kann man den doch Steuern, z.B. dadurch, das man durch weglassen von Kostenbelegen zumindest im ersten Jahr die Einkünfte mal positiv über 410 Euro erscheinen lässt.
Das sich in der Folge negative Einkünfte ergeben, ändert dann nichts mehr , da die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung im ersten Jahr gegeben sind.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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