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Örtliche FA-Zuständigkeit
17.03.2011, 20:13
Beitrag: #11
RE: Örtliche FA-Zuständigkeit
Offizielle Dienstaufsichtsbeschwerden habe ich noch nie gemacht. Bringen in der Sache nomalerweise nichts und kosten nur Zeit.

Telefonat:

Beim Namen des SB sofort vollstes Verständnis: Zitat "man kann sich in so einer Dienststelle leider seine Mitarbeiter nicht aussuchen".

Er werde sich die Sache inhaltlich mal vornehmen uns sich zurückmelden. Das dürfte auch so gemeint, also keine Hinhaltetaktik sein.

Er brachte zu der Sache mit der Unzuständigkeit allerdings einen neuen Aspekt vor:

Wenn eine Klage inhaltlich begündet sei, müsse ein Bescheid wegen der örtlichen Unzuständigkeit aufgehoben und nicht einfach geändert werden. Dann könne es passieren, dass das zuständige FA nicht mehr festsetzen könne, wenn zwischenzeitlich Festsetzungsverjährung eingetreten sei.

Er unterscheidet also zwischen Aufhebung und Änderung (hatte wohl der SB überhaupt nicht verstanden).

Ist da was dran? (Interessiert mich jetzt eher interessehalber, nicht weil das für das Verfahren für mich besonders wichtig wäre).
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Örtliche FA-Zuständigkeit - meyer - 16.03.2011, 17:58
RE: Örtliche FA-Zuständigkeit - Opa - 16.03.2011, 20:31
RE: Örtliche FA-Zuständigkeit - meyer - 17.03.2011 20:13

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