Örtliche FA-Zuständigkeit
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17.03.2011, 19:56
Beitrag: #10
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RE: Örtliche FA-Zuständigkeit
Die Querulanten, die ich meine, sind komplett auf Krawall gebürstet, kennen als erstes Mittel der Wahl Dienst- bzw. Sachaufsichtsbeschwerden. Wirken weder an der Sachverhaltsaufklärung mit und verlangt man Nachweise, hagelt es Beschwerden. Gerne wenden sich diese Querulanten ans Ministerium und hoffen, dass ihnen dort geholfen wird.
Nur bei Gericht, da tauchen sie dann gar nicht auf bzw. sind lammfromm. Solche Sachen lasse ich grundsätzlich vom Chef absegnen, da der Ärger (und dabei spielt es keine Rolle, was ich mache) sowieso schon Programm ist. Gott sei dank, kenn ich von der Sorte nur 2. Der eine ist Anwalt und der andere hat einen Lohnsteuerhilfeverein. Wie ist denn ihr Telefongespräch ausgegangen? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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Örtliche FA-Zuständigkeit - meyer - 16.03.2011, 17:58
RE: Örtliche FA-Zuständigkeit - zaunkönig - 16.03.2011, 18:24
RE: Örtliche FA-Zuständigkeit - Kiharu - 16.03.2011, 18:33
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