Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Örtliche FA-Zuständigkeit
16.03.2011, 22:01 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.03.2011 22:29 von meyer.)
Beitrag: #9
RE: Örtliche FA-Zuständigkeit
Die zweite Variante des letzten Absatzes könnte durchaus zutreffend sein.

Grund meiner Anfrage war eigentlich nur, abzuklären, was von der Aussage des SB zu halten ist, das FG würde die Einspruchsentscheidung schon wegen der nicht vorliegenden örtlichen Zuständigkeit zerreißen. Und das, weil ich das so bisher nie gehört hatte. Ich dachte eigentlich, das deutlich gemacht zu haben. Daher auch der Name des Threads.

Alles andere war eigentlich nur Beiwerk, um mich abzureagieren und nicht der Inhalt meiner Frage. Das hat sich dann aber irgendwie zum Selbstläufer entwickelt.

Mein primäres Ziel ist, eine Abhilfe zu erreichen, obwohl ich in dem Fall notfalls auch klagen würde. Ersteres ist natürlich schnell nur beim bisherigen FA, allerdings nicht über den SB (zeigt die Erfahrung in inzwischen zahlreichen Fällen) sondern nur über den SGL denkbar. Daher ist das meine erste Wahl.

Sollte der nicht wollen, wird er wahrscheinlich den Fall sowieso schon abgeben wollen, da der dann die Entscheidung dazu nicht vertreten muss.

Dann käme aber erst einmal ein neuer SB an den Fall, der die Sache eigentlich nur wesentlich sachlicher angehen kann.

Vielleicht wird es jetzt klar, was ich eigentlich wollte.

Ob ich als Querulant verschrien bin, weiß ich nicht. Ich kann durchaus sehr hartnäckig in der Sache sein, wenn ich von etwas überzeugt bin. Bisher war das durchaus sehr erfolgreich.

Allerdings vertrete ich auch keine unsinnigen Sachen und bin auch immer an einvernehmlichen Verständigungen interessiert, wenn sich das anbietet.

Wenn ich etwas vehememt vertrete, dann ist das normalerweise zumindest eine Auffassung, von der ich meine, vor dem FG nicht von Vornherein auf aussichtslosem Posten zu stehen. Und ich denke, dass ist "meinem" FA durchaus geläufig. Es kommt es auch nur sehr selten am Ende zur Klage.

Grundsätzlich würde es mir sogar Spaß machen, meinem "Lieblings-SB" Paroli zu bieten. Der Spaß vergeht einem aber dann regelmäßig wenn man feststellen muss, wieviel Zeitaufwand man bei einem normalen SB gar nicht erst betreiben müsste. Und Zeit ist nunmal in unserem Job Geld.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
Örtliche FA-Zuständigkeit - meyer - 16.03.2011, 17:58
RE: Örtliche FA-Zuständigkeit - Opa - 16.03.2011, 20:31
RE: Örtliche FA-Zuständigkeit - meyer - 16.03.2011 22:01

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation