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unrecht gebildete Ansparrücklage
16.03.2011, 20:34
Beitrag: #8
RE: unrecht gebildete Ansparrücklage
"(23) § 7g Abs. 1 bis 4 und 7 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 17. August 2007 enden."

Das ist die RL selbst.


"§ 7g Abs. 5 und 6 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) ist erstmals bei Wirtschaftsgütern anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft oder hergestellt werden."

Das ist die Sonderabschreibung.

Meiner Ansicht nach ist der Fall so zu werten, als hätte der Gewerbetreibende "irgendeinen" unzulässigen Betrag abgezogen und das FA hat das materiell-rechtlich nicht beanstandet. Auf dieser Grundlage würde ich sogar den GA angreifen wollen.

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RE: unrecht gebildete Ansparrücklage - ecro - 16.03.2011 20:34

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