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Örtliche FA-Zuständigkeit
16.03.2011, 19:16
Beitrag: #5
RE: Örtliche FA-Zuständigkeit
Zitat:Die Frage des Lebensmittelpunkts hat mit der Zuständigkeit des FA bei Ledigen ja nicht das Geringste zu tun, da die Zuständigkeit bei Ledigen ja nur an den überwiegenden Aufenthalt anknüpft.

Das ist mir schon klar Wink

Sie wollen doch aber nicht auch noch einen Antrag auf Änderung der örtlichen Zuständigkeit stellen? So etwas gibt es nicht!

Wenn sie von dem SB weg kommen wollen, käme in Betracht, ein Schreiben aufzusetzen, darauf hinzuweisen, dass eine örtliche Unzuständigkeit vorliegt. Darauf hinweisen, aus welchen Gründen das andere Finanzamt zuständig ist (und dass das nicht von der Meldung irgendwelcher Wohnsitze abhängt) wäre auch noch ganz nützlich. Aber bitte bitte nix beantragen.

Zitat:Ich werde morgen mal beim Sachgebietsleiter anrufen. Kann mir beim Besten willen nicht vorstellen, dass der sich die Sache bisher richtig angesehen hat.

Warum sollte er? Das Zeichnungsrecht eines Rb-SB ist recht üppig ausgestattet, da bekommt der SGL nur die wirklich großen Fische auf dem Tisch. Aber ein Anruf kann nicht schaden - sie sollten sich aber vor Augen halten, dass der SGL sich kaum zur Sache äußern wird, wenn er den Fall nicht kennt.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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Örtliche FA-Zuständigkeit - meyer - 16.03.2011, 17:58
RE: Örtliche FA-Zuständigkeit - Kiharu - 16.03.2011 19:16
RE: Örtliche FA-Zuständigkeit - Opa - 16.03.2011, 20:31

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