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�rtliche FA-Zust�ndigkeit
16.03.2011, 19:16
Beitrag: #5
RE: �rtliche FA-Zust�ndigkeit
Zitat:Die Frage des Lebensmittelpunkts hat mit der Zust�ndigkeit des FA bei Ledigen ja nicht das Geringste zu tun, da die Zust�ndigkeit bei Ledigen ja nur an den �berwiegenden Aufenthalt ankn�pft.

Das ist mir schon klar Wink

Sie wollen doch aber nicht auch noch einen Antrag auf �nderung der �rtlichen Zust�ndigkeit stellen? So etwas gibt es nicht!

Wenn sie von dem SB weg kommen wollen, k�me in Betracht, ein Schreiben aufzusetzen, darauf hinzuweisen, dass eine �rtliche Unzust�ndigkeit vorliegt. Darauf hinweisen, aus welchen Gr�nden das andere Finanzamt zust�ndig ist (und dass das nicht von der Meldung irgendwelcher Wohnsitze abh�ngt) w�re auch noch ganz n�tzlich. Aber bitte bitte nix beantragen.

Zitat:Ich werde morgen mal beim Sachgebietsleiter anrufen. Kann mir beim Besten willen nicht vorstellen, dass der sich die Sache bisher richtig angesehen hat.

Warum sollte er? Das Zeichnungsrecht eines Rb-SB ist recht �ppig ausgestattet, da bekommt der SGL nur die wirklich gro�en Fische auf dem Tisch. Aber ein Anruf kann nicht schaden - sie sollten sich aber vor Augen halten, dass der SGL sich kaum zur Sache �u�ern wird, wenn er den Fall nicht kennt.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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�rtliche FA-Zust�ndigkeit - meyer - 16.03.2011, 17:58
RE: �rtliche FA-Zust�ndigkeit - Kiharu - 16.03.2011 19:16

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