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Örtliche FA-Zuständigkeit
16.03.2011, 18:47 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.03.2011 19:05 von meyer.)
Beitrag: #4
RE: Örtliche FA-Zuständigkeit
Mir ist im Grunde egal, wer entscheidet, wobei ein Wechsel sicher nur der Versachlichung dienen könnte.

Hintergrund ist, dass es sich im Moment um meinem "Lieblings-RB-SB" handelt, dem ich jeden Unsinn zutraue (dieser SB ist auch beim Amt ein absoluter Außenseiter). Kann also nur besser werden. Ich wollte nur hören, ob an seinem Gefasel (sorry, kann man wirklich nicht anders nennen) hinsichtlich der Zuständigkeit was dran ist. Kann auch sein, dass er nur versucht, den Fall loszuwerden, ohne sein Gesicht zu verlieren.

Heute rief er an und fragte, ob wir nicht "die Abgabe an das andere FA beantragen" wollten. Dann könnte er den Fall leichter abgeben.

Der Gute hat auf den Einspruch hin drei Seiten absoluten Unsinn geschrieben. Es ist mir rätselhaft, wie man einen an sich eindeutigen Fall so verdrehen kann, es ist wirklich eine Kunst, sich so hartnäckig dem aus meiner Sicht eindeutigen Sachvortrag zum Sachverhalt zu verschließen und mit nicht einschlägigen Urteilen um sich werfen zu können.

Die Frage des Lebensmittelpunkts hat mit der Zuständigkeit des FA bei Ledigen ja nicht das Geringste zu tun, da die Zuständigkeit bei Ledigen ja nur an den überwiegenden Aufenthalt anknüpft.

Ich werde morgen mal beim Sachgebietsleiter anrufen. Kann mir beim Besten willen nicht vorstellen, dass der sich die Sache bisher richtig angesehen hat.
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Örtliche FA-Zuständigkeit - meyer - 16.03.2011, 17:58
RE: Örtliche FA-Zuständigkeit - meyer - 16.03.2011 18:47
RE: Örtliche FA-Zuständigkeit - Opa - 16.03.2011, 20:31

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