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unrecht gebildete Ansparrücklage
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16.03.2011, 18:32
Beitrag: #4
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RE: unrecht gebildete Ansparrücklage
Hallo,
schau doch mal in § 52 Abs 23 EStG. Wenn ich das richtig lese, dann gilt die Altregelung des § 7g EStG, soweit die Ansparrücklage vor dem 17.08.2007 gebildet wurde, auch für das Veranlagungsjahr 2007. Es kann schließlich nicht angehen, dass diejenigen Steuerpflichtigen, die nach gültigem Gesetz vor der Veröffentlichung einer neugesetzlichen Regelung mit Rückwirkung, anschließend bestraft werden. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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