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Örtliche FA-Zuständigkeit
16.03.2011, 17:58
Beitrag: #1
Örtliche FA-Zuständigkeit
Hallo,

ich würde mich gern mal zu folgendem Fall bestätigt (notfalls auch widerlegt) wissen:

Ich befinde mich in einem Einspruchsverfahren bei einem ledigen Stpfl., es geht um doppelte Haushaltsführung (was aber nicht meine Frage ist).

Bisher wurde der Stpfl. beim FA der Lebensmittelpunktwohnung geführt. Jetzt im Einspruchsverfahren kommt dieses auf den Gedanken, eigentlich gar nicht zuständig zu sein, da bei Ledigen das FA des Wohnortes des (zeitlich) überwiegenden Aufenthaltes zuständig ist.

Bei berufstätigen Ledigen also typischerweise das FA des Arbeitsortes.

Das ist hier auch unstreitig so (die korrekte Zuständigkeit ist also eigentlich klar). Das Arbeitsort-FA befindet sich in einem anderen Bundesland.

Bisher wollte das dortige FA den Fall aber wohl nicht übernehmen (lt. dem anderen FA angeblich, weil der Stpfl. am Arbeitsort nicht gemeldet ist).

Es kann sein, dass das Ganze auf eine Klage hinausläuft (meint zumindest das Lebensmittelpunkt-FA).

Der Rechtsbehelf-SB gibt nun kund, er könne die Sache nicht entscheiden, da er örtlich unzuständig sei und das FG einer Klage schon deshalb ohne inhaltliche Auseinandersetzung stattgeben würde.

Kommt mir etwas komisch vor. Ich bin eigentlich der Meinung eine Entscheidung durch das örtlich unzuständige FA wäre wegen § 127 AO (abgesehen von der Möglichkeit des § 26 S. 2 AO) unproblematisch ist.

Die Klage müssten dann gegen das bisherige FA geführt werden. Nur bei zwischenzeitlichen Änderungsbescheiden durch das neue FA würde ein Wechsel bei den Beteiligten (hier des beklagten FA) eintreten und damit das Klageverfahren an das andere FG abgegeben werden.

So zumindest meine Theorie.

Gibt es dazu andere, die mehr wissen, oder Erfahrungen gesammelt haben?
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Nachrichten in diesem Thema
Örtliche FA-Zuständigkeit - meyer - 16.03.2011 17:58
RE: Örtliche FA-Zuständigkeit - Opa - 16.03.2011, 20:31

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