Veranlagungspflicht?
|
24.09.2007, 18:40
Beitrag: #22
|
|||
|
|||
RE: Veranlagungspflicht?
Hallo
Ich würde die Erklärungen erstellen und abgeben. Kann mir nicht vorstellen, daß das FA zur Erklärung auffordert und dann die Bearbeitung ablehnt, da s.o. Ich hab auch schon öfter Erklärungen zu spät eingereicht, die bearbeitet wurden, obwohl die Frist abgelaufen war. Schlimmstenfalls war die Arbeit umsonst. Also Erklärung "in Grobform" abgeben, und wenn Bearbeitung erfolgt und Bescheid vorliegt, können im Einspruchsverfahren Details nachgereicht werden. Viele Grüße |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste