Bewirtungsumsätze
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11.03.2011, 18:26
Beitrag: #1
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Bewirtungsumsätze
Hallo,
hier kommt es ja immer wieder zu unterschiedlicher Auffassung zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung. Der BFH hatte hierzu den EuGH angerufen, der zur Thematik Stellung beziehen sollte. Herausgekommen sind erfreuliche Ergebnisse für den Steuerpflichtigen, wobei es nicht unbedingt einfacher wird weil: der EUGH die Einheitlichkeit der Leistung grundsätzlich als EU-konform angesehen hat und diese Regelung nationales Recht ist und bleibt Dennoch ist inhaltlich folgendes herausgekommen: Nach dem Urteil des EuGH wird sich voraussichtlich Folgendes ergeben: * Keine Veränderung wird sich bei der Abgabe von Speisen in Restaurationsbetrieben ergeben, bei denen auf individuelle Bestellung der Kunden unter Erbringung weiterer Leistungen auch Nahrungsmittel überlassen werden. In diesem Fall liegt – wie bisher – eine sonstige Leistung zum Regelsteuersatz von derzeit 19 % vor. * Bei Leistungen im Bereich eines Partyservice kann eine dem ermäßigten Steuersatz unterliegende Lieferung nur dann vorliegen, wenn ausschließlich die Lieferung nicht individuell hergerichteter Speisen erfolgt. Soweit noch weitere Leistungen ausgeführt werden, liegt weiterhin eine sonstige Leistung vor, die dem Regelsteuersatz unterliegt. * Eine Veränderung im Vergleich zu der bisherigen herrschenden Meinung wird sich bei der Abgabe verzehrfertiger Speisen ohne weitere – wesentliche – Dienstleistungen ergeben. Alleine die Bereitstellung einfachster Verzehreinrichtungen kann die Leistung nicht als eine sonstige Leistung Qualifizieren. Damit wird der Verkauf vorproduzierter Speisen, die lediglich warm gehalten werden und nicht individuell für den Kunden zubereitet werden, als Lieferung zum ermäßigten Steuersatz angesehen werden. Dies gilt auch dann, wenn einfache Verzehreinrichtungen bereit gehalten werden. Das wird nun alle Imbisswagenbetreiber freuen, die nunmehr den ermäßigten Steuersatz zu erklären haben. Freuen wird es auch die Kioske, Kinos und Imbissetriebe, die keine Verzehreinrichtungen vor Ort vorhalten. Kritisch sehe ich die Lösung hinsichtlich der Cateringumsätze im Hinblick auf die Verifizierung was ist eine Standardspeise und was ist eine individuell zubereitete Speise, die speziell für den Verbraucher zubereitet wurde. Man könnte hier auf den Gedanken kommen, dass Kantinenbetriebe zukünftig lediglich noch den ermäßigten Steuersatz anzusetzen hätten. Die Regelungen hierzu überlässt der EUGH den einzelnen Mitgliedsstaaten. Gilt mit Verkündung (heute??) für die Zukunft und noch alle offenen Steuerjahre. Ob das dann eventuell noch Gesprächsstoff bei einer BP gibt? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Bewirtungsumsätze - zaunkönig - 11.03.2011 18:26
RE: Bewirtungsumsätze - StefanHH - 11.03.2011, 20:19
RE: Bewirtungsumsätze - Oliver Thomas - 26.04.2011, 17:10
RE: Bewirtungsumsätze - tolledeu - 27.04.2011, 14:19
RE: Bewirtungsumsätze - zaunkönig - 27.04.2011, 14:33
RE: Bewirtungsumsätze - Oliver Thomas - 27.04.2011, 15:34
RE: Bewirtungsumsätze - zaunkönig - 28.04.2011, 12:19
RE: Bewirtungsumsätze - Oliver Thomas - 28.04.2011, 15:43
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