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§3a Abs.4 Nr.7 UStG
11.03.2011, 08:41 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.03.2011 08:43 von StefanHH.)
Beitrag: #2
RE: §3a Abs.4 Nr.7 UStG
taxpert schrieb:Unternehmensberatende GmbH erbringt Leistungen im Sinne des §3a Abs.4 Nr.3 UStG an Unternehmen im Ausland. Zusätzlich wird für einen bestimmten Zeitraum im Jahr 2007 für ein Unternehmen im EU-Ausland die "Stellung eines Interimsmanagers" vereinbart.

Moin,
§3a Abs. 4 UStG gilt doch aber generell nur, wenn Leistungen an *NICHT*Unternehmer?

ME daher genereller Fall des §3a Abs. 2 UStG. Oder hab ich da im SV was falsch verstanden?

Gruß vom anderen legal Alien in Bavaria :-)

Edith sagt gerade, dass ich mir tatsächlich den Text nicht richtig durchgelesen habe. Da steht ja was von 2007... Also Quatsch, was ich geschrieben hab. Ist wohl noch zu früh für mich.

OK, *altesgesetzsuchengeh*
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§3a Abs.4 Nr.7 UStG - taxpert - 11.03.2011, 08:35
RE: §3a Abs.4 Nr.7 UStG - StefanHH - 11.03.2011 08:41
RE: §3a Abs.4 Nr.7 UStG - StefanHH - 11.03.2011, 10:21
RE: §3a Abs.4 Nr.7 UStG - taxpert - 11.03.2011, 13:13

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