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§3a Abs.4 Nr.7 UStG
11.03.2011, 08:35
Beitrag: #1
§3a Abs.4 Nr.7 UStG
Entweder denke ich zu kompliziert oder der Fasching hat mein Hirn noch vernebelt!

Wie ist "Personal" im Sinne des §3a Abs.4 Nr.7 UStG zu definieren? In Allem was ich hierzu finde (und das ist nicht grade viel!), wird "Personal" immer mit angestellten Arbeitnehmern gleichgesetzt.

Mein Fall liegt aber etwas anders!

Unternehmensberatende GmbH erbringt Leistungen im Sinne des §3a Abs.4 Nr.3 UStG an Unternehmen im Ausland. Zusätzlich wird für einen bestimmten Zeitraum im Jahr 2007 für ein Unternehmen im EU-Ausland die "Stellung eines Interimsmanagers" vereinbart. Bei der Person, die den Job übernimmt, handelt es sich jedoch NICHT um einen Angestellten der GmbH, sondern um einen freiberuflich tätigen Unternehmensberater. Dieser stellt an meine GmbH eine entsprechende Rechnung mit USt-Ausweis.

Diese Leistung fällt definitiv nicht unter §3a Abs. 4 Nr.3 UStG (keine Beratung im Sinne von z.B. Head-Hunting), da das Schriftum beim §3a Abs.4 Nr.7 UStG aber von angestellten Arbeitnehmern ausgeht, meines Erachtens nach auch nicht unter §3a Abs.4 Nr.7 UStG! .
Damit wären wir m.E.n. beim §3a Abs.1 UStG und damit in der Steuerpflicht in D, oder?

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

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§3a Abs.4 Nr.7 UStG - taxpert - 11.03.2011 08:35
RE: §3a Abs.4 Nr.7 UStG - StefanHH - 11.03.2011, 08:41
RE: §3a Abs.4 Nr.7 UStG - StefanHH - 11.03.2011, 10:21
RE: §3a Abs.4 Nr.7 UStG - taxpert - 11.03.2011, 13:13

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