Sanierungsklausel - § 8c KStG
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10.03.2011, 14:11
Beitrag: #1
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Sanierungsklausel - § 8c KStG
Hallo,
durch Beschluss der EU-Kommission wurde die, für die Jahre 2008-2010 befristete Sanierungsklausel im § 8c KStG, für unvereinbar mit EU-Recht befunden. Hiergegen richtet sich nun eine Klage der Bundesregierung, die keinen Verstoß gegen Subventionierungsmaßnahmen sieht. Dennoch ist der Beschluss der Kommission zunächst einmal bindend und muss zeitnah umgesetzt werden. Bereits erteilte steuerliche und wirtschaftliche Vorteile sind umzukehren bzw. zurückzufordern. Wer also mit dem § 8c KStG konfrontiert wurde oder wird, kann sich auf einiges Theater gefasst machen. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Sanierungsklausel - § 8c KStG - zaunkönig - 10.03.2011 14:11
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