Veranlagungspflicht?
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24.09.2007, 17:31
Beitrag: #17
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RE: Veranlagungspflicht?
@clematis: Ich denke in diesem Fall muss der Sch�tzungsbescheid einfach aufgehoben werden, denn zu einer Veranlagung darf es nach � 46 Abs. 2 Nr. 8 S. 2 EStG nicht kommen. Du kannst somit durch den Einspruch nur die Aufhebung der Sch�tzung bewirken.
Allerdings kommen wir hier jetzt schon tief in die Thematik rein. Ich denke, dass das Finanzamt nach dem Einspruch bzgl. des Sch�tzungsbescheids die Veranlagungen durchf�hren w�rde (weil die hier nicht mitlesen und wahrscheinlich nicht so tief einsteigen). Ggf. kommt halt ein Versp�tungszuschlag dazu. |
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