Veranlagungspflicht?
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24.09.2007, 17:31
Beitrag: #17
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RE: Veranlagungspflicht?
@clematis: Ich denke in diesem Fall muss der Schätzungsbescheid einfach aufgehoben werden, denn zu einer Veranlagung darf es nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 S. 2 EStG nicht kommen. Du kannst somit durch den Einspruch nur die Aufhebung der Schätzung bewirken.
Allerdings kommen wir hier jetzt schon tief in die Thematik rein. Ich denke, dass das Finanzamt nach dem Einspruch bzgl. des Schätzungsbescheids die Veranlagungen durchführen würde (weil die hier nicht mitlesen und wahrscheinlich nicht so tief einsteigen). Ggf. kommt halt ein Verspätungszuschlag dazu. |
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