Veranlagungspflicht?
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24.09.2007, 17:26
Beitrag: #16
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RE: Veranlagungspflicht?
Was wäre jetzt, wenn man die Erklärungen einfach nicht abgibt und das FA schätzen lässt?
Dann hat das FA ja bereits veranlagt. Im Einspruchsverfahren gegen die Schätzbescheide werden die Erklärungen nachgereicht, die dann zu einer Erstattung führen! ----------------- LG Clematis |
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