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noch mal Kirchensteuer
08.03.2011, 16:41
Beitrag: #3
RE: noch mal Kirchensteuer
tosch schrieb:Schon mal ins Kirchensteuergesetz geguckt?

Ich hab es mal gemacht:

§ 3 (2) KiStG-NRW:
"Die Kirchensteuerpflicht endet bei einem nach Maßgabe der geltenden staatlichen Vorschriften erklärten Kirchenaustritt mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung des Kirchenaustritts wirksam geworden ist."

Vorher musste ich noch gucken, in welches Land ich Iserlohn vergeografiere und hoffen, dass die Mandantin ebenfalls aus dem Land kommt.

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noch mal Kirchensteuer - tinka1601 - 08.03.2011, 16:13
RE: noch mal Kirchensteuer - tosch - 08.03.2011, 16:33
RE: noch mal Kirchensteuer - ecro - 08.03.2011 16:41
RE: noch mal Kirchensteuer - meyer - 08.03.2011, 19:03
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RE: noch mal Kirchensteuer - ecro - 08.03.2011, 21:40

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