Veranlagungspflicht?
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24.09.2007, 16:47
Beitrag: #13
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RE: Veranlagungspflicht?
Man lese ganz einfach mal R 46.2 Abs. 2 EStR, da steht das gleiche nochmal drin.
"Die Antragsfrist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist, die weder durch eine Aufforderung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung noch durch den Erlass eines Grundlagenbescheids verlängerbar ist." |
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