VZ trotz Nullbescheid?!
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05.03.2011, 16:12
Beitrag: #27
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RE: VZ trotz Nullbescheid?!
meyer schrieb:Ich würde sagen, dass die einzureichenden GewSt-Erklärung nur der Festsetzung des MB dient und der GewSt-Bescheid nur ein Folgebescheid ist, für den keine gesonderte Steuererklärung abzugeben ist. Da keine Steuererklärungspflicht, kommt auch kein gesonderter Verspätungszuschlag zur Gewerbesteuer in Betracht. Wir in unserem Stadtstaat können schon rein technisch keinen Verspätungszuschlag zur GewSt festsetzen. Es werden in unserem Programm beide Bescheide (GewSt-MB + GewSt) gleichzeitig erstellt, bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlages erfolgt dieser automatisch nur zum GewSt-MB. |
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