VZ trotz Nullbescheid?!
|
04.03.2011, 21:56
Beitrag: #26
|
|||
|
|||
RE: VZ trotz Nullbescheid?!
meyer schrieb:Ich würde sagen, dass die einzureichenden GewSt-Erklärung nur der Festsetzung des MB dient und der GewSt-Bescheid nur ein Folgebescheid ist, für den keine gesonderte Steuererklärung abzugeben ist. Da keine Steuererklärungspflicht, kommt auch kein gesonderter Verspätungszuschlag zur Gewerbesteuer in Betracht. stimmt. ein blick ins gesetz vermeidet geschwätz... ommmgghh und so ein blöder spruch muss mir als juristen in die augen gerieben werden... § 14a Satz 1 GewStG schrieb:Der Steuerschuldner (...) hat (...) zur Festsetzung des Steuermessbetrags (...) Ommmmggghhhh... |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste