VZ trotz Nullbescheid?!
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04.03.2011, 19:11
Beitrag: #23
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RE: VZ trotz Nullbescheid?!
Ja, bei FB nimmt man dann aber zulässigerweise einen typisierten Steuersatz der Feststellungsbeteiligten, da hat der BFH doch irgendwann aus verfahrensökonomischen Gründen einen %-Satz abgesegnet.
Bzgl Gewst MB und VZ stellt sich mir dann die Stadtstaatenfrage! In Berlin kommt ja der Messbescheid und der Gewst-Bescheid im selben Briefkouvert vom Finanzamt. - 2x Verspätungszuschlag auf MB und Steuer? - Wie in Flächenstaaten nur nach MB - Oder auf Steuer? 1. schliess ich mal aus, 3. dürfte ja (dank Hebesatz) > 2. sein... Any Praxiserfahrung? showbee |
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