VZ trotz Nullbescheid?!
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04.03.2011, 18:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.03.2011 18:33 von meyer.)
Beitrag: #22
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RE: VZ trotz Nullbescheid?!
Kiharu schrieb:Da wäre ich mir aber nicht so sicher. hab neulich gerade ne Entscheidung raus gejagt zum VZ bei Gewinnfeststellung und da richtet sich die Höhe nach der steuerlichen Auswirkung. Könnte also auch analog für MB gelten. Ich mach mich nochmal schlau und melde mich dann.bin derzeit unterwegs und hab damit Zugriff auf nix. Bei Gewinnfeststellung als Grundlagenbescheid ist das klar. Bei MB steht aber nunmal explizit das Wort Messbetrag im Text. Übrigens war ich bis vor ein paar Minuten auch noch der Meinung, dass auf die steuerliche Auswirkung des MB abzustellen sei und hätte das ohne Nachzulesen auch mit ziemlicher Überzeugung vertreten. Der Gesetzestext, den ich lange nicht mehr angeschaut hatte, irritierte mich aber dann und der Kommentar von Schwarz weist explizit darauf hin, dass die Obergrenze sich auf 10% des Messbetrags, nicht der Auswirkung belaufe. |
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