VZ trotz Nullbescheid?!
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04.03.2011, 18:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.03.2011 18:31 von Kiharu.)
Beitrag: #21
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RE: VZ trotz Nullbescheid?!
Da wäre ich mir aber nicht so sicher. hab neulich gerade ne Entscheidung raus gejagt zum VZ bei Gewinnfeststellung und da richtet sich die Höhe nach der steuerlichen Auswirkung. Könnte also auch analog für MB gelten. Ich mach mich nochmal schlau und melde mich dann.bin derzeit unterwegs und hab damit Zugriff auf nix.
Edit Ich nehmen alles zurück und behaupte das Gegenteil. MB steht ja schon im Gesetz. Meyer,Sie haben ja sooo recht. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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